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   BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81   

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https://dejure.org/1983,6477
BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81 (https://dejure.org/1983,6477)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1983 - 9 C 820.81 (https://dejure.org/1983,6477)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 9 C 820.81 (https://dejure.org/1983,6477)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81
    Die statthafte Revision (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) ist frist- und formgerecht eingelegt.

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81
    Ein solches Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist nach § 85 Abs. 2 ZPO gemäß der Verweisung in § 173 VwGO im Verwaltungsstreitverfahren auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten der betroffenen Partei zurechenbar (vgl. BVerfG Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26.81 - BVerfGE 60, 253 ff [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81
    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81

    Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81
    Ein solches Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist nach § 85 Abs. 2 ZPO gemäß der Verweisung in § 173 VwGO im Verwaltungsstreitverfahren auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten der betroffenen Partei zurechenbar (vgl. BVerfG Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26.81 - BVerfGE 60, 253 ff [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.02.1972 - VI B 50.71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe der Beschwerdeschrift am

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 9 C 820.81
    Gleichfalls nicht auszuschließen ist ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten des Klägers daran, daß er den Wiedereinsetzungsantrag nicht innerhalb der in § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO genannten Antrags frist nachgeholt hat (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1972 - BVerwG 6 B 50.71 - Verwaltungsrechtsprechung 24, 767 = DÖV 1972, 798).
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